Vorhabenbezogener B-Plan Groß Nemerow Bornmühle Nr. 1

Der "Vorhabenbezogener B-Plan Groß Nemerow Bornmühle Nr. 1" liegt in der Gemeinde Groß Nemerow und ist seit dem 18.01.1993 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 3,4 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Groß Nemerow
Fläche ca. 3,4 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 18.01.1993
Planart Vorhabenbezogener B-Plan
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