Vorhaben- und Erschließungsplan · In Kraft
Vorhaben- und Erschliessungsplan Nr. 14 Parchim, Stadt Vogelsang
Der Vorhaben- und Erschließungsplan liegt in der Stadt Parchim im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Er ist seit dem 14.06.1993 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 9.790 Quadratmeter.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 05.11.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 05.11.2026
- Lage
- Stadt Parchim
- Landkreis
- Ludwigslust-Parchim
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 14.06.1993
- Planart
- Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 14 - Fläche
- rund 9.790 m²
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist rechtsverbindlich. Er ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in seinem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Er beschreibt ein konkretes Vorhaben und seine Erschließung und wird Bestandteil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Innenbereichssatzung Parchim, Stadt Vogelsang II
In Kraft seit 13.03.2026 unter 100 m entfernt
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BPlan Nr. 37 Parchim, Stadt Angeln und Erholung
In Kraft seit 04.03.2006 400 m entfernt
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BPlan Nr. 51 Parchim, Stadt Fontaneweg Ost
In Kraft seit 12.11.2022 750 m entfernt
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BPlan Nr. 20 Parchim, Stadt Altstadt I
Als Satzung beschlossen 900 m entfernt
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BPlan Nr. 8 Parchim, Stadt Illekrietweg
In Kraft seit 27.02.2001 950 m entfernt
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BPlan Nr. 3 Parchim, Stadt Südstadt
In Kraft seit 14.05.2000 1,1 km entfernt
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BPlan Nr. 50 Parchim, Stadt Regimentsvorstadt, 1. Änderung
In Kraft seit 16.10.2026 1,1 km entfernt
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BPlan Nr. B Plan Nr. 3, 1. Änderung Parchim, Stadt Südstadt
In Kraft 1,1 km entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 05.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.