Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Zickhusen OT Zickhusen Rambower Weg
Die Satzung liegt in der Gemeinde Zickhusen im Landkreis Nordwestmecklenburg. Sie ist seit dem 07.01.2001 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 5.350 Quadratmeter.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Zickhusen
- Landkreis
- Nordwestmecklenburg
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 07.01.2001
- Planart
- Ergänzungssatzung
Nr. 0 - Fläche
- rund 5.350 m²
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Innenbereichssatzung Zickhusen OT Zickhusen Westliche Dorfstraße
In Kraft seit 20.05.1996 700 m entfernt
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Innenbereichssatzung Zickhusen OT Zickhusen Feldweg
In Kraft seit 15.01.2009 800 m entfernt
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BPlan Nr. 2 Zickhusen OT Zickhusen Am Feldweg
In Kraft seit 09.03.2019 800 m entfernt
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BPlan Nr. 3 Zickhusen Wohngebiet Schulwiese
Im Verfahren: Entwurf 850 m entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. Nr. 30 Bad Kleinen Bebauungsplan
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 1,3 km entfernt Bad Kleinen
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Innenbereichssatzung Zickhusen OT Drispeth
In Kraft seit 09.05.1994 1,8 km entfernt
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BPlan Nr. 1 Bad Kleinen OT Gallentin Nord
In Kraft seit 10.02.1994 2,4 km entfernt Bad Kleinen
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BPlan Nr. 1 Bad Kleinen OT Gallentin Nord Fassung der 1. Änderung
In Kraft seit 31.01.2013 2,4 km entfernt Bad Kleinen
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.