Klarstellungssatzung und Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Woggersin Woggersin Ursprungsplan
Die Satzung liegt in der Gemeinde Woggersin im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Sie ist seit dem 01.03.2025 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 20,6 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Woggersin
- Landkreis
- Mecklenburgische Seenplatte
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 01.03.2025
- Planart
- Klarstellungssatzung und Ergänzungssatzung
Nr. 0 - Fläche
- rund 20,6 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Klarstellungssatzung?
Sie legt die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils fest (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Innerhalb dieser Grenzen richtet sich die Bebauung nach der näheren Umgebung.
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 1 Woggersin Am Schneeglöckchenpark Ursprungsplan
In Kraft seit 24.10.1991 unter 100 m entfernt
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BPlan Nr. 4 Woggersin Neuer Gutshof Ursprungsplan
In Kraft seit 25.03.2001 350 m entfernt
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BPlan Nr. 3 Woggersin Alte Gärtnerei 2. Änderung 2. Änderung
In Kraft seit 30.07.2023 450 m entfernt 2 Fassungen
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BPlan Nr. 3 Woggersin Alte Gärtnerei Ursprungsplan
In Kraft seit 01.07.1999 450 m entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 5 Woggersin Solarpark Kiestagebau Woggersin Ursprungsplan
In Kraft seit 20.02.2016 800 m entfernt
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BPlan Nr. 1 Groß Teetzleben Bebauungsplan Groß Teetzleben Wohngebiet Lebbin Nr. 1
In Kraft seit 24.01.1993 1,1 km entfernt Groß Teetzleben
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BPlan Nr. 7 Groß Teetzleben Erweiterung Solarenergiepark Lebbin_PV
Im Verfahren: Frühzeitige Behördenbeteiligung 1,7 km entfernt Groß Teetzleben
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 4 Groß Teetzleben Solarenergiepark Lebbin_PV
In Kraft seit 17.12.2012 2,1 km entfernt Groß Teetzleben
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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