Klarstellungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Stralendorf
Die Satzung liegt in der Gemeinde Stralendorf im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Sie ist seit dem 27.03.1996 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 58,6 Hektar.
Es gibt eine neuere Fassung: 1. Änderung, In Kraft seit 27.07.2023
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 05.11.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 05.11.2026
- Lage
- Stralendorf
- Landkreis
- Ludwigslust-Parchim
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 27.03.1996
- Planart
- Klarstellungssatzung
- Fläche
- rund 58,6 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Klarstellungssatzung?
Sie legt die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils fest (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Innerhalb dieser Grenzen richtet sich die Bebauung nach der näheren Umgebung.
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Alle Fassungen dieses Plans
Der Plan wurde geändert oder ergänzt. Die aktuellste Fassung steht zuerst, jede hat ein eigenes Plangebiet und einen eigenen Stand.
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1. Änderung, aktuellste Fassung
Innenbereichssatzung Stralendorf 1. Änderung
In Kraft seit 27.07.2023 rund 58,6 ha
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Ursprüngliche Fassung (diese Seite)
Innenbereichssatzung Stralendorf
In Kraft seit 27.03.1996 rund 58,6 ha
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 4, 2. Änderung Stralendorf Am Amt
In Kraft seit 24.12.2020 150 m entfernt 3 Fassungen
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BPlan Nr. 4, Änderung der örtl. Bauvorschriften Stralendorf Am Amt
In Kraft seit 28.08.2003 150 m entfernt
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In Kraft seit 29.07.2026 200 m entfernt
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BPlan Nr. 2, 1. vereinfachte Änderung der örtlichen Bauvorschriften Stralendorf Am Wodenweg
In Kraft seit 01.08.1998 250 m entfernt
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BPlan Nr. 2, 2. vereinfachte Änderung der örtlichen Bauvorschrifen Stralendorf Am Wodenweg
In Kraft seit 15.09.1998 250 m entfernt
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BPlan Nr. 2, 3. vereinfachte Änderung der örtlichen Bauvorschriften Stralendorf Am Wodenweg
In Kraft seit 05.10.1999 250 m entfernt
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BPlan Nr. 2, Urplan und 1. Änderung Stralendorf Am Wodenweg
In Kraft seit 10.02.1998 250 m entfernt
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BPlan Nr. 4A Stralendorf Erweiterung der Kita Regenbogen
In Kraft seit 01.12.2016 300 m entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 05.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.