Klarstellungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Nr. 1 Splietsdorf Klarstellungssatzung OT Quitzin
Die Satzung liegt in der Gemeinde Splietsdorf (Ortsteil Quitzin) im Landkreis Vorpommern-Rügen. Sie ist seit dem 06.11.1996 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 9,2 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 05.11.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 05.11.2026
- Lage
- Splietsdorf
Ortsteil Quitzin - Landkreis
- Vorpommern-Rügen
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 06.11.1996
- Planart
- Klarstellungssatzung
Nr. 1 - Fläche
- rund 9,2 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Klarstellungssatzung?
Sie legt die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils fest (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Innerhalb dieser Grenzen richtet sich die Bebauung nach der näheren Umgebung.
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Innenbereichssatzung Nr. 2 Splietsdorf Gutshof Müggenwalde
In Kraft seit 19.04.2012 1,7 km entfernt
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Innenbereichssatzung Nr. 3 Wendisch Baggendorf Bassin, 1. Ergänzung
In Kraft seit 05.02.2021 2,1 km entfernt Wendisch Baggendorf 2 Fassungen
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BPlan Nr. 1 Wendisch Baggendorf Windfeld Bassin-Leyerhof
In Kraft seit 06.06.2005 2,7 km entfernt Wendisch Baggendorf
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In Kraft seit 10.09.2019 2,8 km entfernt Stadt Grimmen
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BPlan Nr. 7, 1. Änderung Grimmen, Stadt SOS Dorgemeinschaft Hohenwieden
In Kraft seit 04.01.2008 2,8 km entfernt Stadt Grimmen
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BPlan Nr. 7 Grimmen, Stadt SOS Dorfgemeinschaft Hohenwieden
In Kraft seit 24.02.1998 2,9 km entfernt Stadt Grimmen
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In Kraft seit 08.12.1998 3,5 km entfernt Stadt Grimmen
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In Kraft seit 20.09.2011 3,5 km entfernt Stadt Grimmen
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 05.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.