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Die "Innenbereichssatzung Schönberg, Stadt OT Schönberg Rudolf-Hartmann-Str. West Nr. 0" liegt in der Stadt Schönberg und ist seit dem 25.03.2016 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha.
| Gemeinde | Stadt Schönberg |
| Fläche | ca. 2,1 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 25.03.2016 |
| Planart | Innenbereichssatzung |
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