Innenbereichssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Schlagsdorf OT Schlagbrügge
Die Satzung liegt in der Gemeinde Schlagsdorf (Ortsteil Schlagbrügge) im Landkreis Nordwestmecklenburg. Sie ist seit dem 09.05.1998 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 10,5 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 05.11.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 05.11.2026
- Lage
- Schlagsdorf
Ortsteil Schlagbrügge - Landkreis
- Nordwestmecklenburg
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 09.05.1998
- Planart
- Innenbereichssatzung
Nr. 0 - Fläche
- rund 10,5 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Innenbereichssatzung?
Mit ihr legt die Gemeinde fest, welche Flächen zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören (§ 34 Abs. 4 BauGB). Dort ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 1 Schlagsdorf OT Schlagbrügge Ortsausgang Richtung Schönberg
In Kraft seit 30.01.1996 250 m entfernt
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Innenbereichssatzung Schlagsdorf OT Schlagbrügge Nordost
In Kraft seit 18.12.2004 300 m entfernt
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Innenbereichssatzung Schlagsdorf OT Schlagbrügge Nordwest II
In Kraft seit 15.03.2009 350 m entfernt
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Innenbereichssatzung Schlagsdorf OT Schlagbrügge Nordwest
In Kraft seit 27.04.2003 400 m entfernt
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Innenbereichssatzung Schlagsdorf OT Schlagsdorf 1. Ergänzung
In Kraft seit 20.01.2004 1,5 km entfernt
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Innenbereichssatzung Schlagsdorf OT Schlagsdorf Süd
In Kraft seit 15.08.1997 1,5 km entfernt
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Innenbereichssatzung Groß Molzahn OT Groß Molzahn Ortskern und Thurower Str. 1-9
In Kraft seit 04.07.1995 1,6 km entfernt Groß Molzahn
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Innenbereichssatzung Nr. 2 Groß Molzahn OT Groß Molzahn NördlichThurower Str.
In Kraft seit 11.02.2007 1,8 km entfernt Groß Molzahn
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 05.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.