Klarstellungssatzung und Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Nr. 1 Sarmstorf OT Sarmstorf Zu den Wiesen
Die Satzung liegt in der Gemeinde Sarmstorf im Landkreis Rostock. Sie ist seit dem 08.09.2005 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 7.800 Quadratmeter.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 05.11.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 05.11.2026
- Lage
- Sarmstorf
- Landkreis
- Landkreis Rostock
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 08.09.2005
- Planart
- Klarstellungssatzung und Ergänzungssatzung
Nr. 1 - Fläche
- rund 7.800 m²
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Klarstellungssatzung?
Sie legt die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils fest (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Innerhalb dieser Grenzen richtet sich die Bebauung nach der näheren Umgebung.
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 2 Sarmstorf OT Sarmstorf An der Mühle
In Kraft seit 08.07.1999 400 m entfernt
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BPlan Nr. 05 Sarmstorf "Gewerbegebiet am Technikstützpunkt" in Sarmstorf
In Kraft seit 03.10.2024 1,0 km entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 1/1 Sarmstorf OT Sarmstorf Technikstützpunkt Metallbaubetrieb R. Nickel
In Kraft seit 06.09.2013 1,0 km entfernt
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In Kraft seit 03.10.2024 1,1 km entfernt
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BPlan Nr. 3 Sarmstorf OT Sarmstorf Am Rundling
In Kraft seit 05.08.1999 1,3 km entfernt
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Als Satzung beschlossen 1,8 km entfernt Barlachstadt Güstrow
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BPlan Nr. 006b Güstrow, Barlachstadt Teilbebauungsplan Suckow 1-Kattenberg, Suckower Tannen
In Kraft seit 01.12.2000 1,8 km entfernt Barlachstadt Güstrow
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BPlan Nr. 006a/ 2. Änderung Güstrow, Barlachstadt Suckow 1, Kattenberg, Dorfstraße
In Kraft seit 01.06.2001 2,0 km entfernt Barlachstadt Güstrow
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 05.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.