Klarstellungssatzung und Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Rövershagen Purkshof Ursprungsplan
Die Satzung liegt in der Gemeinde Rövershagen (Ortsteil Purkshof) im Landkreis Rostock. Sie ist seit dem 04.12.2022 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 7,7 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Rövershagen
Ortsteil Purkshof - Landkreis
- Landkreis Rostock
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 04.12.2022
- Planart
- Klarstellungssatzung und Ergänzungssatzung
Nr. 0 - Fläche
- rund 7,7 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Klarstellungssatzung?
Sie legt die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils fest (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Innerhalb dieser Grenzen richtet sich die Bebauung nach der näheren Umgebung.
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 6 Rövershagen Karls Erlebnisdorf 4. Änderung 4. Änderung
In Kraft seit 19.11.2024 200 m entfernt 14 Fassungen
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BPlan Nr. 6 Rövershagen Karls Erlebnisdorf Ursprungsplan
In Kraft seit 21.11.2006 200 m entfernt
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BPlan Nr. 3.2 Mönchhagen Gewerbegebiet westlich der B 105 , 1. Änderung 1. Änderung
Im Verfahren: Entwurf 850 m entfernt Mönchhagen
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BPlan Nr. 3.2 Mönchhagen Gewerbegebiet westlich der B 105 Ursprungsplan
In Kraft seit 02.03.1999 850 m entfernt Mönchhagen
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BPlan Nr. 4 Mönchhagen An der Postsäule Ursprungsplan
In Kraft seit 20.10.1994 850 m entfernt Mönchhagen
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BPlan Nr. 2 Mönchhagen Ibenhorst (2. BA) Ursprungsplan
In Kraft seit 03.04.1996 900 m entfernt Mönchhagen
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BPlan Nr. 1.2 Mönchhagen Ibenhorst Ursprungsplan
In Kraft seit 03.04.1996 1,1 km entfernt Mönchhagen
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In Kraft seit 22.11.2018 1,1 km entfernt Mönchhagen
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.