Ergänzungssatzung · In Kraft

Innenbereichssatzung Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt OT Petersdorf Am Berg

Die Satzung liegt in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten (Ortsteil Petersdorf) im Landkreis Vorpommern-Rügen. Sie ist seit dem 04.11.2008 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 2.590 Quadratmeter.

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Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 12.10.2026. Quellen und Hinweise

Auf einen Blick

Angaben laut Bauportal M-V, Stand 12.10.2026

Lage
Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten
Ortsteil Petersdorf
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Vermessung in der Region
Rechtsstand
In Kraft seit 04.11.2008
Planart
Ergänzungssatzung
Nr. 0
Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB)
Fläche
rund 2.590 m²
Planunterlagen
Im Bauportal M-V ansehen

Rechtsstand

Darf hier gebaut werden?

Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.

Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.

Die Gemeinde hat die Satzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Was ist eine Ergänzungssatzung?

Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).

Welche Vermessung Sie wann brauchen

Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.

  1. Vor dem Kauf: Grenzen klären

    Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke

  2. Für die Planung: Lage- und Höhenplan

    Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan

  3. Für den Bauantrag: Lageplan

    Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

  4. Vor Baubeginn: Absteckung

    Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren

  5. Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung

    Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung

Woher die Angaben stammen

Bebauungspläne und Satzungen
Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 12.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
Flurstücke
Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
Hintergrundkarten
basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.

Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.

Sie planen in diesem Baugebiet?

Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.