Innenbereichssatzung · In Kraft

Innenbereichssatzung Retschow OT Retschow 1. Änderung

Die Satzung liegt in der Gemeinde Retschow im Landkreis Rostock. Sie ist seit dem 27.07.2018 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 1,4 Hektar.

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Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise

Auf einen Blick

Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026

Lage
Retschow
Landkreis
Landkreis Rostock
Vermessung in der Region
Rechtsstand
In Kraft seit 27.07.2018
Planart
Innenbereichssatzung
Nr. 0
Fläche
rund 1,4 ha
Planunterlagen
Im Bauportal M-V ansehen

Rechtsstand

Darf hier gebaut werden?

Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.

Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.

Was ist eine Innenbereichssatzung?

Mit ihr legt die Gemeinde fest, welche Flächen zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören (§ 34 Abs. 4 BauGB). Dort ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Abs. 1 BauGB).

Welche Vermessung Sie wann brauchen

Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.

  1. Vor dem Kauf: Grenzen klären

    Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke

  2. Für die Planung: Lage- und Höhenplan

    Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan

  3. Für den Bauantrag: Lageplan

    Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

  4. Vor Baubeginn: Absteckung

    Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren

  5. Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung

    Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung

Alle Fassungen dieses Plans

Der Plan wurde geändert oder ergänzt. Die aktuellste Fassung steht zuerst, jede hat ein eigenes Plangebiet und einen eigenen Stand.

  • 1. Änderung, aktuellste Fassung (diese Seite)

    Innenbereichssatzung Retschow OT Retschow 1. Änderung

    In Kraft seit 27.07.2018 rund 1,4 ha

  • Ursprüngliche Fassung

    Innenbereichssatzung Retschow OT Retschow

    In Kraft seit 07.10.1996 rund 23,5 ha

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Woher die Angaben stammen

Bebauungspläne und Satzungen
Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
Flurstücke
Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
Hintergrundkarten
basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.

Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.

Sie planen in diesem Baugebiet?

Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.