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Die "Innenbereichssatzung Rechlin Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten OT Kotzow Nr. 0" liegt in der Gemeinde Rechlin und ist seit dem 19.11.2017 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 3,1 ha.
| Gemeinde | Rechlin |
| Fläche | ca. 3,1 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 19.11.2017 |
| Planart | Klarstellungssatzung |
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