Innenbereichssatzung Rechlin Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten OT Kotzow Nr. 0

Die "Innenbereichssatzung Rechlin Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten OT Kotzow Nr. 0" liegt in der Gemeinde Rechlin und ist seit dem 19.11.2017 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 3,1 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Rechlin
Fläche ca. 3,1 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 19.11.2017
Planart Klarstellungssatzung
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