Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Rambin OT Rambin Bahnhofstr.
Die Satzung liegt in der Gemeinde Rambin im Landkreis Vorpommern-Rügen. Sie ist seit dem 17.10.2003 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 2.270 Quadratmeter.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Rambin
- Landkreis
- Vorpommern-Rügen
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 17.10.2003
- Planart
- Ergänzungssatzung
Nr. 0 - Fläche
- rund 2.270 m²
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
-
Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
-
Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
-
Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
-
Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
-
Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
-
Innenbereichssatzung Rambin OT Rambin
In Kraft seit 24.10.1998 300 m entfernt
-
BPlan Nr. 5 Rambin OT Rambin Wohngebiet Boddenblick
In Kraft seit 01.08.2003 350 m entfernt
-
BPlan Nr. 11 Rambin OT Rambin Nördlich des Sportplatzes
In Kraft seit 01.08.2020 350 m entfernt
-
BPlan Nr. 12 Rambin OT Rambin Insel-Brauerei 1. Änderung und Ergänzung
In Kraft seit 02.06.2022 550 m entfernt 2 Fassungen
-
BPlan Nr. 1 Rambin OT Rambin Kleinsiedlungsgebiet
In Kraft seit 01.11.1993 550 m entfernt
-
Innenbereichssatzung Rambin OT Rambin Strandstraße Ergänzungssatzung Nr. 03
In Kraft seit 31.12.2016 600 m entfernt
-
BPlan Nr. 9 Rambin OT Rambin Alte Pommernkate
In Kraft seit 11.07.2014 650 m entfernt
-
BPlan Nr. 3 Rambin OT Rambin Am Kubitzer Bodden 1. Änderung
In Kraft seit 23.08.2005 650 m entfernt 2 Fassungen
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.