Innenbereichssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Nr. 0; 1. Änderung Lüttow-Valluhn 1. Änderung zur Aufhebung eines Teilbereichs Schadeland
Die Satzung liegt in der Gemeinde Lüttow-Valluhn (Ortsteil Schadeland) im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Sie ist seit dem 30.10.2008 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 10,7 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 12.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 12.10.2026
- Lage
- Lüttow-Valluhn
Ortsteil Schadeland - Landkreis
- Ludwigslust-Parchim
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 30.10.2008
- Planart
- Innenbereichssatzung
Nr. 0; 1. Änderung - Fläche
- rund 10,7 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Innenbereichssatzung?
Mit ihr legt die Gemeinde fest, welche Flächen zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören (§ 34 Abs. 4 BauGB). Dort ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Innenbereichssatzung Lüttow-Valluhn Satzung der Gemeinde Lüttow/Schadeland
In Kraft seit 29.03.1996 unter 100 m entfernt
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In Kraft 1,4 km entfernt Stadt Zarrentin am Schaalsee
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In Kraft seit 09.07.2016 1,4 km entfernt Stadt Zarrentin am Schaalsee
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BPlan Nr. 29 Zarrentin am Schaalsee, Stadt "Wohngebiet an der Kastanienallee""
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 1,5 km entfernt Stadt Zarrentin am Schaalsee
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BPlan Nr. 6 Zarrentin am Schaalsee, Stadt für den Ortsteil Testorf südl. der Hauptstraße
In Kraft 1,6 km entfernt Stadt Zarrentin am Schaalsee
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Innenbereichssatzung Zarrentin am Schaalsee, Stadt Innenbereichssatzung Testorf
In Kraft seit 27.07.1995 1,6 km entfernt Stadt Zarrentin am Schaalsee
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BPlan Nr. 27 Zarrentin am Schaalsee, Stadt OT Testorf Wohnen hinter der alten Dorfschule
In Kraft seit 09.06.2018 1,6 km entfernt Stadt Zarrentin am Schaalsee
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BPlan Nr. 1 Lüttow-Valluhn OT Lüttow Wohnungsbau nördl. Hauptstr.
In Kraft seit 10.03.1999 1,8 km entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 12.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.