Innenbereichssatzung Neuenkirchen OT Leist I Nr. 0

Die "Innenbereichssatzung Neuenkirchen OT Leist I Nr. 0" liegt in der Gemeinde Neuenkirchen und ist seit dem 08.02.1994 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 8,4 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Neuenkirchen
Fläche ca. 8,4 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 08.02.1994
Planart Innenbereichssatzung
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