Innenbereichssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Neu Boltenhagen OT Lodmannshagen
Die Satzung liegt in der Gemeinde Neu Boltenhagen (Ortsteil Lodmannshagen) im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Sie ist seit dem 31.01.2023 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 21,2 Hektar.
Es gibt eine neuere Fassung: 1. Änderung, In Kraft seit 13.01.2024
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Neu Boltenhagen
Ortsteil Lodmannshagen - Landkreis
- Vorpommern-Greifswald
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 31.01.2023
- Planart
- Innenbereichssatzung
Nr. 0 - Fläche
- rund 21,2 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Innenbereichssatzung?
Mit ihr legt die Gemeinde fest, welche Flächen zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören (§ 34 Abs. 4 BauGB). Dort ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Alle Fassungen dieses Plans
Der Plan wurde geändert oder ergänzt. Die aktuellste Fassung steht zuerst, jede hat ein eigenes Plangebiet und einen eigenen Stand.
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1. Änderung, aktuellste Fassung
Innenbereichssatzung Neu Boltenhagen OT Lodmannshagen 1. Änderung
In Kraft seit 13.01.2024 rund 4.440 m²
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Ursprüngliche Fassung (diese Seite)
Innenbereichssatzung Neu Boltenhagen OT Lodmannshagen
In Kraft seit 31.01.2023 rund 21,2 ha
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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