Innenbereichssatzung Mirow, Stadt Klarstellung_Ergänz_Diemitz_Luhmer_Weg_2011_Plan Nr. 0

Die "Innenbereichssatzung Mirow, Stadt Klarstellung_Ergänz_Diemitz_Luhmer_Weg_2011_Plan Nr. 0" liegt in der Stadt Mirow und ist seit dem 23.10.2011 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Stadt Mirow
Fläche ca. 1,4 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 23.10.2011
Planart Klarstellungssatzung
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