Innenbereichssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Nr. 1 Malliß KAS OT Malliß Ludwigsluster Str. 1. Änderung
Die Satzung liegt in der Gemeinde Malliß im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Sie ist seit dem 02.03.2024 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 24,5 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Malliß
- Landkreis
- Ludwigslust-Parchim
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 02.03.2024
- Planart
- Innenbereichssatzung
Nr. 1 - Fläche
- rund 24,5 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Innenbereichssatzung?
Mit ihr legt die Gemeinde fest, welche Flächen zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören (§ 34 Abs. 4 BauGB). Dort ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Innenbereichssatzung Malliß OT Malliß Ludwigsluster Str.
In Kraft seit 02.07.2022 unter 100 m entfernt
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BPlan Nr. 1 Malliß Gewerbe- und Industriepark Malliß Ursprungsplan
In Kraft seit 05.11.2007 800 m entfernt
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BPlan Nr. 2 Malliß OT Malliß Industriegebiet / Biomasse-Pyrolyse
In Kraft seit 08.12.2007 950 m entfernt
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BPlan Nr. 3 Malliß OT Malliß-Bahnhof Sondergebiet Photovoltaikanlage Ziegeleigelände Malliß
In Kraft seit 02.07.2016 1,7 km entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 3 Karenz Sondergebiet "Solarfeld Bergstraße"
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 1,9 km entfernt Karenz
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Innenbereichssatzung Karenz OT Karenz Bereich Bergstr. 1. Ergänzung
In Kraft seit 03.08.2019 2,0 km entfernt Karenz 3 Fassungen
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 1 Karenz OT Karenz Off-Road-Camp 1. Änderung
In Kraft seit 05.02.2020 2,1 km entfernt Karenz 2 Fassungen
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 04 Malk Göhren Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Göhren
In Kraft seit 03.05.2025 3,1 km entfernt Malk Göhren
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.