Entwicklungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Ludwigslust Satzung der Stadt Ludwigslust über die Entwicklung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Ortsteil Kummer, im Bereich nordöstlich des Picher Weges, Entwicklungssatzung Nr. 1 im Ortsteil Kummer der Stadt Ludwigslust Ursprungsplan
Die Satzung liegt in der Gemeinde Ludwigslust (Ortsteil Kummer) im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Sie ist seit dem 20.01.2017 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 3.600 Quadratmeter.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 14.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 14.10.2026
- Lage
- Ludwigslust
Ortsteil Kummer - Landkreis
- Ludwigslust-Parchim
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 20.01.2017
- Planart
- Entwicklungssatzung
Nr. 0
Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB) - Fläche
- rund 3.600 m²
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Die Gemeinde hat die Satzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Was ist eine Entwicklungssatzung?
Sie legt bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest, wenn der Flächennutzungsplan sie als Bauflächen darstellt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. KU 1 Ludwigslust Bebauungsplan KU 1 Krenzliner Straße der Stadt Ludwigslust Ursprungsplan
Im Verfahren: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 700 m entfernt
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BPlan Nr. 3 Warlow Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der Rosenstraße"
In Kraft seit 03.06.2008 1,2 km entfernt Warlow
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BPlan Nr. 3 Warlow 1. Änderung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der Rosenstraße"
In Kraft seit 27.08.2018 1,2 km entfernt Warlow
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Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 1,3 km entfernt
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Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 1,4 km entfernt
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BPlan Nr. 2 Warlow Bebauungsplan "An den Wiesen"
In Kraft seit 25.06.2009 2,2 km entfernt Warlow
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BPlan Nr. 4 Warlow "Braudscher Weg" 1. Änderung
Als Satzung beschlossen 2,2 km entfernt Warlow 2 Fassungen
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BPlan Nr. 5 Warlow Bebauungsplan "Rinderanlage Warlow"
In Kraft seit 23.12.2023 2,3 km entfernt Warlow
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 14.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.