Innenbereichssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Lindetal Erweiterte Abrundungssatzung Alt Kaebelich
Die Satzung liegt in der Gemeinde Lindetal (Ortsteil Alt Käbelich) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Sie ist seit dem 14.11.1997 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 15,3 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Lindetal
Ortsteil Alt Käbelich - Landkreis
- Mecklenburgische Seenplatte
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 14.11.1997
- Planart
- Innenbereichssatzung
Nr. 0 - Fläche
- rund 15,3 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Innenbereichssatzung?
Mit ihr legt die Gemeinde fest, welche Flächen zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören (§ 34 Abs. 4 BauGB). Dort ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Innenbereichssatzung Woldegk, Windmühlenstadt Klarstellungs- & Einbeziehungssatzung Petersdorf
In Kraft seit 24.01.2020 2,0 km entfernt Windmühlenstadt Woldegk
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BPlan Nr. 17 Woldegk, Windmühlenstadt Wohnbebauung am Sportplatz Petersdorf
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 2,1 km entfernt Windmühlenstadt Woldegk
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Innenbereichssatzung Cölpin Cölpin OT Neu Käbelich, Dorf
In Kraft seit 06.05.1997 2,3 km entfernt Cölpin
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Innenbereichssatzung Cölpin Cölpin OT Neu Käbelich, Siedlung
In Kraft seit 30.05.1997 2,3 km entfernt Cölpin
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BPlan Nr. 6 Cölpin Am Koppelberg
In Kraft seit 01.02.2025 2,4 km entfernt Cölpin
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 18 Woldegk, Windmühlenstadt Solarpark Petersdorf_PV
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 2,7 km entfernt Windmühlenstadt Woldegk
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 4 Lindetal Agri-Photovoltaikanlage Plath 1_PV
Im Verfahren: Behördenbeteiligung 3,0 km entfernt
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Innenbereichssatzung Neetzka Abrundungssatzung Neetzka
In Kraft seit 23.05.1997 3,6 km entfernt Neetzka
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.