Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Lindetal Ergänzungssatzung des OT Rosenhagen
Die Satzung liegt in der Gemeinde Lindetal (Ortsteil Rosenhagen) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Sie ist seit dem 11.04.2004 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 5,4 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Lindetal
Ortsteil Rosenhagen - Landkreis
- Mecklenburgische Seenplatte
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 11.04.2004
- Planart
- Ergänzungssatzung
Nr. 0
Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB) - Fläche
- rund 5,4 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Die Gemeinde hat die Satzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
-
Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
-
Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
-
Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
-
Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
-
Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
-
Vorhabensbezogener BPlan Nr. 3 Lindetal Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin_PV
In Kraft seit 30.07.2023 2,5 km entfernt
-
Innenbereichssatzung Lindetal Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Leppin
In Kraft seit 11.05.2022 2,8 km entfernt
-
Innenbereichssatzung Lindetal Abrundungssatzung OT Dewitz
In Kraft seit 13.10.1995 3,1 km entfernt
-
Vorhabensbezogener BPlan Nr. 5 Lindetal Agri-PV-Freiflächenanlage Plath 2 An der Rinderkoppel_PV
Im Verfahren: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 3,2 km entfernt
-
BPlan Nr. 1 Lindetal Am Pfarrhof
In Kraft seit 26.10.1999 3,3 km entfernt
-
BPlan Nr. 2, 1. Änderung Lindetal Ortsteil Marienhof
In Kraft seit 01.03.2020 3,5 km entfernt 2 Fassungen
-
BPlan Nr. 1, 1. Änderung Burg Stargard, Stadt Dorfgebiet Teschendorf Süd
In Kraft seit 03.06.2006 3,7 km entfernt Stadt Burg Stargard
-
Vorhabensbezogener BPlan Nr. 4 Lindetal Agri-Photovoltaikanlage Plath 1_PV
Im Verfahren: Behördenbeteiligung 4,2 km entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.