Innenbereichssatzung Kröslin OT Hollendorf 1. Ergänzung Nr. 0

Die "Innenbereichssatzung Kröslin OT Hollendorf 1. Ergänzung Nr. 0" liegt in der Gemeinde Kröslin und ist seit dem 24.01.2004 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 1.345 m².

Auf einen Blick

Gemeinde Kröslin
Fläche ca. 1.345 m²
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 24.01.2004
Planart Innenbereichssatzung
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