Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Kröpelin, Stadt Satzung über die 1. Änderung der Satzung zur Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wichmannsdorf
Die Satzung liegt in der Stadt Kröpelin (Ortsteil Wichmannsdorf) im Landkreis Rostock. Sie ist seit dem 06.03.2012 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 12,9 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 14.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 14.10.2026
- Lage
- Stadt Kröpelin
Ortsteil Wichmannsdorf - Landkreis
- Landkreis Rostock
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 06.03.2012
- Planart
- Ergänzungssatzung
Nr. 0 - Fläche
- rund 12,9 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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In Kraft seit 12.10.2011 unter 100 m entfernt
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BPlan Nr. 11, 1. Änderung Kühlungsborn, Stadt Ostseebad Plan
In Kraft seit 21.10.2016 2,0 km entfernt Ostseebad Kühlungsborn
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BPlan Nr. 16 Kröpelin, Stadt "Campingplatz Diedrichshagen“
Im Verfahren: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 2,0 km entfernt
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BPlan Nr. 11 Kühlungsborn, Stadt Ostseebad "Am Buttweg"
In Kraft seit 22.05.2015 2,0 km entfernt Ostseebad Kühlungsborn
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Innenbereichssatzung Bastorf OT Hohen Niendorf
In Kraft seit 05.06.1996 2,2 km entfernt Bastorf
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Innenbereichssatzung Nr. 1 Kühlungsborn, Stadt Ostseebad Entwicklungssatzung Schloßstraße
In Kraft seit 16.05.2001 2,5 km entfernt Ostseebad Kühlungsborn
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Innenbereichssatzung Nr. 1. Änderung Kühlungsborn, Stadt Ostseebad Entwicklungssatzung Schloßstraße
In Kraft seit 11.02.2004 2,5 km entfernt Ostseebad Kühlungsborn
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BPlan Nr. 2 Bastorf OT Bastorf Wohngebiet östlich Str. Kühlungsborn-Neubukow 1. Änderung
In Kraft seit 21.07.1997 2,7 km entfernt Bastorf 2 Fassungen
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 14.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.