Innenbereichssatzung Kröpelin, Stadt Einhusen Nr. 3

Die "Innenbereichssatzung Kröpelin, Stadt Einhusen Nr. 3" liegt in der Stadt Kröpelin und ist seit dem 19.12.2006 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 11,5 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Stadt Kröpelin
Fläche ca. 11,5 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 19.12.2006
Planart Innenbereichssatzung
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