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Die "Innenbereichssatzung Kröpelin, Stadt Einhusen Nr. 3" liegt in der Stadt Kröpelin und ist seit dem 19.12.2006 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 11,5 ha.
| Gemeinde | Stadt Kröpelin |
| Fläche | ca. 11,5 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 19.12.2006 |
| Planart | Innenbereichssatzung |
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