Klarstellungssatzung und Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Jürgenstorf Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Jürgenstorf
Die Satzung liegt in der Gemeinde Jürgenstorf im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Sie ist seit dem 08.04.2006 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 32,7 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Jürgenstorf
- Landkreis
- Mecklenburgische Seenplatte
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 08.04.2006
- Planart
- Klarstellungssatzung und Ergänzungssatzung
Nr. 0 - Fläche
- rund 32,7 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Klarstellungssatzung?
Sie legt die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils fest (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Innerhalb dieser Grenzen richtet sich die Bebauung nach der näheren Umgebung.
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 2, 2. Änderung Jürgenstorf Wohngebiet Jürgenstorf
In Kraft seit 07.12.2001 400 m entfernt 2 Fassungen
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In Kraft seit 19.03.2000 1,5 km entfernt Reuterstadt Stavenhagen
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BPlan Nr. 10 Stavenhagen, Reuterstadt Achter de Dannen
In Kraft seit 03.12.1996 1,6 km entfernt Reuterstadt Stavenhagen
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BPlan Nr. 3 Jürgenstorf Solarpark Krummsee_PV
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 2,3 km entfernt
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BPlan Nr. 1, 5. Änderung Stavenhagen, Reuterstadt Gewerbe- und Sondergebiet Reutereiche
In Kraft seit 30.05.2015 2,9 km entfernt Reuterstadt Stavenhagen 3 Fassungen
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Im Verfahren: Entwurf 3,2 km entfernt Reuterstadt Stavenhagen
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 4 Stavenhagen, Reuterstadt Gülzower Schlag
In Kraft seit 30.04.2000 3,7 km entfernt Reuterstadt Stavenhagen
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BPlan Nr. 6 Stavenhagen, Reuterstadt Stovenkoppel
In Kraft seit 28.01.1993 3,7 km entfernt Reuterstadt Stavenhagen
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.