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Die "Innenbereichssatzung Jördenstorf Satzung der Gemeinde Jördenstorf über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Gehmkendorf Nr. 049-036i-SA00100" liegt in der Gemeinde Jördenstorf und ist seit dem 15.06.1999 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 4,8 ha.
| Gemeinde | Jördenstorf |
| Fläche | ca. 4,8 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 15.06.1999 |
| Planart | Innenbereichssatzung |
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