Klarstellungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Holthusen Am Wiesenweg 1. Änderung
Die Satzung liegt in der Gemeinde Holthusen im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Sie ist seit dem 01.06.2017 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 4.350 Quadratmeter.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Holthusen
- Landkreis
- Ludwigslust-Parchim
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 01.06.2017
- Planart
- Klarstellungssatzung
- Fläche
- rund 4.350 m²
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Klarstellungssatzung?
Sie legt die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils fest (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Innerhalb dieser Grenzen richtet sich die Bebauung nach der näheren Umgebung.
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Alle Fassungen dieses Plans
Der Plan wurde geändert oder ergänzt. Die aktuellste Fassung steht zuerst, jede hat ein eigenes Plangebiet und einen eigenen Stand.
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1. Änderung, aktuellste Fassung (diese Seite)
Innenbereichssatzung Holthusen Am Wiesenweg 1. Änderung
In Kraft seit 01.06.2017 rund 4.350 m²
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Ursprüngliche Fassung
Innenbereichssatzung Holthusen Am Wiesenweg
In Kraft seit 26.03.2015 rund 4.350 m²
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 10.1 Holthusen Ortszentrum
In Kraft seit 28.05.2020 100 m entfernt
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BPlan Nr. 1 Holthusen Südlich Mittelweg
In Kraft seit 27.01.2005 350 m entfernt
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BPlan Nr. 9 Holthusen Am Dorfplatz 1. Änderung
In Kraft seit 26.09.2019 450 m entfernt 2 Fassungen
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BPlan Nr. 4 Holthusen Gewerbegebiet Südl. Steinweg
In Kraft seit 23.04.1997 550 m entfernt
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BPlan Nr. 4, 1. Änderung Holthusen Gewerbegebiet Südl. Steinweg
In Kraft seit 30.01.2020 550 m entfernt
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BPlan Nr. 3.1 Holthusen Wohngebiet Birkenhof
In Kraft seit 05.11.1996 600 m entfernt
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BPlan Nr. 5, 1. Änderung Holthusen Erweiterung des Gewerbegebietes Steinweg/Mittelweg Teil 1
In Kraft seit 28.01.2026 750 m entfernt 2 Fassungen
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BPlan Nr. 13 Holthusen Solarpark Holthusen Ost
Im Verfahren: Entwurf 950 m entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.