Innenbereichssatzung Hohenkirchen OT Wahrstorf Nr. 0

Die "Innenbereichssatzung Hohenkirchen OT Wahrstorf Nr. 0" liegt in der Gemeinde Hohenkirchen und ist seit dem 02.12.2005 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 5,6 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Hohenkirchen
Fläche ca. 5,6 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 02.12.2005
Planart Innenbereichssatzung
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