Klarstellungssatzung und Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Nr. 6/1 Gülzow-Prüzen OT Wilhelminenhof
Die Satzung liegt in der Gemeinde Gülzow-Prüzen (Ortsteil Wilhelminenhof) im Landkreis Rostock. Sie ist seit dem 08.11.2018 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 12,3 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 14.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 14.10.2026
- Lage
- Gülzow-Prüzen
Ortsteil Wilhelminenhof - Landkreis
- Landkreis Rostock
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 08.11.2018
- Planart
- Klarstellungssatzung und Ergänzungssatzung
Nr. 6/1 - Fläche
- rund 12,3 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Klarstellungssatzung?
Sie legt die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils fest (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Innerhalb dieser Grenzen richtet sich die Bebauung nach der näheren Umgebung.
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 4 Gülzow-Prüzen "Solarpark Grüne Aue" der Gemeinde Gülzow-Prüzen
Im Verfahren: Entwurf 500 m entfernt
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BPlan Nr. 2 Gülzow-Prüzen OT Parum Wiesenheim
In Kraft seit 18.06.2001 900 m entfernt
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Innenbereichssatzung Nr. 4 Gülzow-Prüzen OT Parum
In Kraft seit 17.02.2002 1,0 km entfernt
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BPlan Nr. 2.1 Gutow OT Bülower Burg Wochenendhaussiedlung Brunnen I
In Kraft seit 06.07.2006 2,2 km entfernt Gutow 2 Fassungen
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BPlan Nr. 2.2 Gutow OT Bülower Burg Wochenendhaussiedlung Brunnen I
In Kraft 2,2 km entfernt Gutow
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Innenbereichssatzung Nr. 2/2 Gülzow-Prüzen OT Gülzow
In Kraft seit 08.11.2018 2,6 km entfernt
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BPlan Nr. 2.2 Gutow OT Bülower Burg Wochenendhaussiedlung Brunnen II
In Kraft seit 08.06.2000 2,6 km entfernt Gutow
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BPlan Nr. 2.2/1 Gutow OT Bülower Burg Wochenendhaussiedlung Brunnen II
In Kraft seit 06.11.2003 2,6 km entfernt Gutow
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 14.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
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