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Die "Innenbereichssatzung Groß Plasten Festlegungs- und Abrundungssatzung Carolinenhof Nr. 0" liegt in der Gemeinde Groß Plasten und ist seit dem 28.03.2001 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 9,5 ha.
| Gemeinde | Groß Plasten |
| Fläche | ca. 9,5 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 28.03.2001 |
| Planart | Klarstellungssatzung |
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