Innenbereichssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Nr. 1 Glasin OT Perniek Wohnbebauung Pernieker Büsche
Die Satzung liegt in der Gemeinde Glasin (Ortsteil Babst) im Landkreis Nordwestmecklenburg. Sie ist seit dem 28.10.1995 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 1,7 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Glasin
Ortsteil Babst - Landkreis
- Nordwestmecklenburg
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 28.10.1995
- Planart
- Innenbereichssatzung
Nr. 1 - Fläche
- rund 1,7 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Innenbereichssatzung?
Mit ihr legt die Gemeinde fest, welche Flächen zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören (§ 34 Abs. 4 BauGB). Dort ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Wohnhaus in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 8 Neukloster, Stadt OT Neukloster Gewerbegebiet Gänsekuhl 1. Änderung
In Kraft seit 14.06.2024 1,2 km entfernt Stadt Neukloster
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BPlan Nr. 8 Neukloster, Stadt OT Neukloster Industriegebiet Gänsekuhl
In Kraft seit 07.08.1998 1,2 km entfernt Stadt Neukloster
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BPlan Nr. 41 Neukloster, Stadt OT Neukloster Photovoltaikanlage Pernieker Str.
In Kraft seit 05.09.2020 1,5 km entfernt Stadt Neukloster
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BPlan Nr. 1 Neukloster, Stadt OT Neukloster Gewerbegebiet Hechtskuhl, 2. Änderung
Im Verfahren: Entwurf 1,7 km entfernt Stadt Neukloster 2 Fassungen
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BPlan Nr. 10 Glasin Solarpark Pinnowhof Süd
Im Verfahren: Entwurf 1,9 km entfernt
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BPlan Nr. 10 Neukloster, Stadt OT Neukloster Wohnbebauung Am Waldstadion
In Kraft seit 02.04.1999 1,9 km entfernt Stadt Neukloster
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BPlan Nr. 4, Neukloster, Stadt OT Neukloster Wohngebiet an der Hopfenbachstr. 2. Änderung
In Kraft seit 11.01.2002 1,9 km entfernt Stadt Neukloster 2 Fassungen
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BPlan Nr. 12 Neukloster, Stadt OT Neukloster Wohnbebauung Am Birkenweg
In Kraft seit 08.04.2000 2,1 km entfernt Stadt Neukloster
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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