Innenbereichssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Gammelin OT Gammelin und Bakendorf
Die Satzung liegt in der Gemeinde Gammelin im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Sie ist seit dem 21.04.1998 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 25,2 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Gammelin
- Landkreis
- Ludwigslust-Parchim
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 21.04.1998
- Planart
- Innenbereichssatzung
Nr. 0 - Fläche
- rund 25,2 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Innenbereichssatzung?
Mit ihr legt die Gemeinde fest, welche Flächen zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören (§ 34 Abs. 4 BauGB). Dort ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 2 Gammelin OT Gammelin Nördlich Hülseburger Str.
In Kraft seit 25.05.1995 2,0 km entfernt
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Innenbereichssatzung Hagenow, Stadt Viez 1. Änderung 1. Änderung
In Kraft seit 01.02.2008 2,5 km entfernt Stadt Hagenow
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Innenbereichssatzung Hagenow, Stadt Viez Ursprungsplan
In Kraft seit 01.06.1995 2,5 km entfernt Stadt Hagenow
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Innenbereichssatzung Bandenitz OT Bandenitz 1. Änderung
In Kraft seit 29.06.1998 2,7 km entfernt Bandenitz
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BPlan Nr. 6 Bandenitz OT Bandenitz An der B 321 / Kreuzung Neu Zachuner Str.
In Kraft seit 08.07.2006 2,9 km entfernt Bandenitz
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 3 Gammelin "Batteriespeicheranlage nördlich von Gammelin" Ursprungsplan
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 3,0 km entfernt
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BPlan Nr. 4 Bandenitz OT Bandenitz Gewerbegebiet nördl. A24 1. Änderung
In Kraft seit 10.06.2011 3,1 km entfernt Bandenitz 2 Fassungen
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BPlan Nr. 6 Hagenow, Stadt Viez, Am Mühlenkamp 1. Änderung 1. Änderung
In Kraft seit 01.02.2008 3,1 km entfernt Stadt Hagenow
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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