Klarstellungssatzung und Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Friedrichsruhe Neufassung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Friedrichsruhe Hof
Die Satzung liegt in der Gemeinde Friedrichsruhe (Ortsteil Friedrichsruhe Hof) im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Sie ist seit dem 21.12.2019 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 20,9 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 12.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 12.10.2026
- Lage
- Friedrichsruhe
Ortsteil Friedrichsruhe Hof - Landkreis
- Ludwigslust-Parchim
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 21.12.2019
- Planart
- Klarstellungssatzung und Ergänzungssatzung
Nr. 0
Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB) - Fläche
- rund 20,9 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Die Gemeinde hat die Satzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Was ist eine Klarstellungssatzung?
Sie legt die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils fest (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Innerhalb dieser Grenzen richtet sich die Bebauung nach der näheren Umgebung.
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Innenbereichssatzung Friedrichsruhe OT Goldenbow
In Kraft seit 18.03.1994 1,4 km entfernt
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In Kraft seit 29.11.2024 1,4 km entfernt
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Im Verfahren: Öffentliche Auslegung 1,7 km entfernt
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BPlan Nr. 1 Domsühl OT Severin Zum Wiesengrund
In Kraft seit 28.10.1997 3,2 km entfernt Domsühl
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Innenbereichssatzung Domsühl OT Severin
In Kraft seit 16.05.1997 3,3 km entfernt Domsühl
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Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 3,5 km entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 12 Domsühl OT Domsühl Sondergebiet "Photovoltaik Domsühl I"
Im Verfahren: Entwurf 4,3 km entfernt Domsühl
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 3 Zapel PVA südlich des Ortes Zapel Ausbau
Im Verfahren: Entwurf 4,6 km entfernt Zapel
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 12.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.