Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Friedland, Stadt Ergänzungssatzung ´Am Poggenpuhl´
Die Satzung liegt in der Stadt Friedland im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Sie ist seit dem 24.12.2003 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 1,5 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 05.11.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 05.11.2026
- Lage
- Stadt Friedland
- Landkreis
- Mecklenburgische Seenplatte
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 24.12.2003
- Planart
- Ergänzungssatzung
Nr. 0
Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB) - Fläche
- rund 1,5 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Die Gemeinde hat die Satzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 15 Friedland, Stadt OT Friedland Wohnquartier Mühlenstr., Riemannstr., Schwanbecker Str.
In Kraft seit 28.06.2006 500 m entfernt
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BPlan Nr. 19 Friedland, Stadt OT Friedland Verwaltergang
In Kraft seit 09.06.2010 550 m entfernt
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Innenbereichssatzung Friedland, Stadt Ergänzungssatzung ´Am Verwaltergang´
In Kraft seit 29.06.2006 700 m entfernt
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BPlan Nr. 6a Friedland, Stadt OT Friedland Wohnen am Galgenberg
In Kraft seit 09.03.2004 750 m entfernt
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BPlan Nr. 4 Friedland, Stadt OT Friedland Quartier Turmstr./ Riemannstr./ Marienstr./ Mühlenstr.
In Kraft seit 03.04.1999 750 m entfernt
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BPlan Nr. 24 A Friedland, Stadt Photovoltaik Alte Klärteiche Zuckerfabrik, Teilgebiet Südost_PV
In Kraft seit 12.06.2013 750 m entfernt
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BPlan Nr. 1. Änderung Friedland, Stadt Gewerbegebiet Anklamer Chaussee
In Kraft seit 06.03.2004 800 m entfernt
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BPlan Nr. 2, 9. Änderung Friedland, Stadt Südl. Stadterweiterung Woldegker Chaussee, Gymnasium
In Kraft seit 29.07.2015 850 m entfernt 4 Fassungen
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 05.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.