Entwicklungssatzung und Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Burg Stargard, Stadt Entwicklungs- und Ergänzungssatzung OT Lindenhof
Die Satzung liegt in der Stadt Burg Stargard (Ortsteil Lindenhof) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Sie ist seit dem 30.10.2003 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 3,7 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 05.11.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 05.11.2026
- Lage
- Stadt Burg Stargard
Ortsteil Lindenhof - Landkreis
- Mecklenburgische Seenplatte
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 30.10.2003
- Planart
- Entwicklungssatzung und Ergänzungssatzung
Nr. 0 - Fläche
- rund 3,7 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Entwicklungssatzung?
Sie legt bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest, wenn der Flächennutzungsplan sie als Bauflächen darstellt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB).
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 9, 1. Änderung Burg Stargard, Stadt Lindenhof
In Kraft seit 05.06.2005 unter 100 m entfernt
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BPlan Nr. 27 Burg Stargard, Stadt Wohnen Lindenhof Nord
In Kraft seit 03.02.2026 150 m entfernt
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BPlan Nr. 16 Burg Stargard, Stadt Errichtung von Photovoltaikanlagen in Lindenhof_PV
In Kraft seit 17.06.2011 450 m entfernt
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In Kraft seit 10.11.2020 1,2 km entfernt
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In Kraft seit 23.11.2009 1,2 km entfernt
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BPlan Nr. 91 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Kleingartenanlage an der Lindenhofer Straße
In Kraft seit 22.03.2006 1,2 km entfernt Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
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BPlan Nr. 76 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Lindenhofer Straße
In Kraft seit 20.11.2002 1,6 km entfernt Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
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BPlan Nr. 126 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Carlshöhe Ost
Im Verfahren: Frühzeitige Behördenbeteiligung 1,7 km entfernt Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 05.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.