Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Nr. 3 Boiensdorf OT Stove 1. Änderung und Ergänzung
Die Satzung liegt in der Gemeinde Boiensdorf (Ortsteil Stove) im Landkreis Nordwestmecklenburg. Sie ist seit dem 26.08.2006 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 2.010 Quadratmeter.
Es gibt eine neuere Fassung: 2. Änderung, In Kraft seit 05.06.2013
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Boiensdorf
Ortsteil Stove - Landkreis
- Nordwestmecklenburg
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 26.08.2006
- Planart
- Ergänzungssatzung
Nr. 3 - Fläche
- rund 2.010 m²
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Alle Fassungen dieses Plans
Der Plan wurde geändert oder ergänzt. Die aktuellste Fassung steht zuerst, jede hat ein eigenes Plangebiet und einen eigenen Stand.
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2. Änderung, aktuellste Fassung
Innenbereichssatzung Nr. 3 Boiensdorf OT Stove 2. Änderung
In Kraft seit 05.06.2013 rund 3.330 m²
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1. Änderung (diese Seite)
Innenbereichssatzung Nr. 3 Boiensdorf OT Stove 1. Änderung und Ergänzung
In Kraft seit 26.08.2006 rund 2.010 m²
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Ursprüngliche Fassung
Innenbereichssatzung Nr. 3 Boiensdorf OT Stove
In Kraft seit 06.12.1994 rund 14,6 ha
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 12 Boiensdorf OT Stove Wohnbebauung Zum Breitling
In Kraft seit 22.06.2020 450 m entfernt
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BPlan Nr. 10 Boiensdorf OT Stove Ferienhausbebauung an der Windmühle 1. Änderung
In Kraft seit 11.10.2017 550 m entfernt 2 Fassungen
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BPlan Nr. 1 Boiensdorf OT Stove Wohngebiet 2. Änderung
In Kraft seit 12.01.2011 700 m entfernt 3 Fassungen
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 4 Boiensdorf OT Stove Dorfstr. 41c
In Kraft seit 01.03.2001 800 m entfernt
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BPlan Nr. 7 Boiensdorf OT Stove Pferdehof Porath
In Kraft seit 29.03.2008 1,0 km entfernt
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Innenbereichssatzung Nr. 2 Boiensdorf OT Boiensdorf 1. Änderung
In Kraft seit 07.02.2018 1,4 km entfernt 2 Fassungen
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BPlan Nr. 4 Boiensdorf OT Boiensdorf Feriensiedlung Am Salzhaff
In Kraft seit 30.12.2006 1,6 km entfernt
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BPlan Nr. 11 Boiensdorf Ferienwohnanlage, Weißes Haus OT Stove
In Kraft seit 23.11.2022 1,7 km entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.