Innenbereichssatzung Altenkirchen Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Gudderitz" Nr. 0

Die "Innenbereichssatzung Altenkirchen Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Gudderitz" Nr. 0" liegt in der Gemeinde Altenkirchen und ist seit dem 14.07.2020 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Altenkirchen
Fläche ca. 1,7 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 14.07.2020
Planart Entwicklungssatzung
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