Qualifizierter Bebauungsplan · Aufstellungsbeschluss
BPlan Nr. 3 Stolpe OT Stolpe "Sondergebiet Photovoltaik II", Agri-PV Stolpe Ausbau
Der Bebauungsplan liegt in der Gemeinde Stolpe im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Er wird gerade aufgestellt (letzter bekannter Schritt: Aufstellungsbeschluss). Das Plangebiet umfasst rund 46,8 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 12.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 12.10.2026
- Lage
- Stolpe
- Landkreis
- Ludwigslust-Parchim
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss
Aufstellung beschlossen am 16.01.2024 - Planart
- Qualifizierter Bebauungsplan
Nr. 3 - Fläche
- rund 46,8 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
In der Regel noch nicht nach diesem Bebauungsplan. Die Gemeinde stellt ihn gerade auf, der letzte bekannte Schritt ist: Aufstellungsbeschluss. Bis er in Kraft tritt, richtet sich die Bebauung nach dem bisher geltenden Recht. In bestimmten Fällen kann ein Vorhaben schon während der Aufstellung zugelassen werden (§ 33 BauGB).
Wann der Bebauungsplan in Kraft tritt und ob sich sein Inhalt bis dahin noch ändert, lässt sich vorab nicht sicher sagen.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Er setzt mindestens Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen fest. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für eine Energieanlage in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Für die Flächensicherung: Flurstücke und Eigentum
Welche Flurstücke das Vorhaben berührt und wem sie gehören, ermitteln wir aus Liegenschaftskataster und Grundbuch. Vermessung für Wind- und Solarparks
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grenzen, Bestand und Gelände, für große Flächen auch als Geländemodell aus der Drohnenbefliegung.
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Für die Genehmigung: Lageplan
Ob Bauantrag oder Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz: Der Lageplan nach BauVorlVO M-V gehört dazu, bei Bedarf mit den Unterlagen für Baulasten, etwa für eine Zuwegung.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Fundamente, Zaun, Modulreihen, Kranstellflächen und Zuwegungen, auf Wunsch baubegleitend.
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Nach Fertigstellung: Einmessung und Bestand
Amtliche Einmessung, wo sie Pflicht ist, etwa bei Windenergieanlagen, dazu Bestandsplan und Kabeltrassen. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 3 Stolpe OT Stolpe Nördl. Mühlenstr.
In Kraft seit 05.01.1995 1,0 km entfernt
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Innenbereichssatzung Stolpe OT Stolpe
In Kraft seit 07.09.2000 1,4 km entfernt
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BPlan Nr. 1 Stolpe OT Stolpe Godemser Str.
In Kraft seit 07.09.1996 1,9 km entfernt
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BPlan Nr. 2 Stolpe OT Stolpe "Sondergebiet Photovoltaik I"
Im Verfahren: Frühzeitige Behördenbeteiligung 3,0 km entfernt
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Innenbereichssatzung Stolpe OT Barkow
In Kraft seit 25.11.1994 3,1 km entfernt
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In Kraft seit 01.09.2023 3,5 km entfernt Blievenstorf
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Innenbereichssatzung Nr. 3 Blievenstorf Ergänzungssatzung Nr. 3
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 3,7 km entfernt Blievenstorf
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Innenbereichssatzung Nr. 1 Karrenzin OT Herzfeld
In Kraft seit 11.03.1994 5,0 km entfernt Karrenzin
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 12.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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