Bebauungsplan · In Kraft
BPlan Nr. 2 Wulkenzin Eigenheimstandort Neuendorf Ursprungsplan
Der Bebauungsplan liegt in der Gemeinde Wulkenzin (Ortsteil Neuendorf) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er ist seit dem 03.08.1993 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 33,5 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 12.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 12.10.2026
- Lage
- Wulkenzin
Ortsteil Neuendorf - Landkreis
- Mecklenburgische Seenplatte
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 03.08.1993
- Planart
- Bebauungsplan
Nr. 2 - Fläche
- rund 33,5 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Er ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in seinem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was regelt ein Bebauungsplan?
Er legt rechtsverbindlich fest, wie die Grundstücke in seinem Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen, zum Beispiel Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 8 und § 9 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Wohnhaus in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 2 Wulkenzin Eigenheimstandort Neuendorf 4. Änderung 4. Änderung
In Kraft seit 03.07.2021 unter 100 m entfernt 4 Fassungen
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Innenbereichssatzung Wulkenzin Neuendorf 1. Änderung 1. Änderung
In Kraft seit 24.01.2026 450 m entfernt
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Innenbereichssatzung Wulkenzin Neuendorf Ursprungsplan
In Kraft seit 22.12.2012 450 m entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 8 Wulkenzin Wohnen an Feldrain in Neuendorf
In Kraft seit 29.08.2026 550 m entfernt
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BPlan Nr. 34 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Gewerbegebiet Weitin/Neubrapharm, 2. Änderung
In Kraft seit 02.06.2021 1,1 km entfernt Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2 Fassungen
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BPlan Nr. 9.1 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Broda, Nord/Weitiner Straße, 1. Änderung
In Kraft seit 02.09.1998 1,1 km entfernt Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2 Fassungen
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BPlan Nr. 55 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Am Brodaer Holz, 3. Änderung
In Kraft seit 15.05.2002 1,2 km entfernt Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 4 Fassungen
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BPlan Nr. 33 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Brodaer Höhe, 6. Änderung
In Kraft seit 17.12.2014 1,5 km entfernt Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 7 Fassungen
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 12.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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