Einfacher Bebauungsplan · In Kraft
BPlan Nr. 7, 1. Änderung und Ergänzung Wiek Zürkvitz
Der Bebauungsplan liegt in der Gemeinde Wiek im Landkreis Vorpommern-Rügen. Er ist seit dem 25.09.2009 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 670 Quadratmeter.
Es gibt eine neuere Fassung: 2. Änderung, In Kraft seit 30.10.2018
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Wiek
- Landkreis
- Vorpommern-Rügen
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 25.09.2009
- Planart
- Einfacher Bebauungsplan
Nr. 7, 1. Änderung und Ergänzung
Beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) - Fläche
- rund 670 m²
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Er ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in seinem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Die Gemeinde hat den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Er enthält nicht alle Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans. Soweit er nichts regelt, gelten die allgemeinen Regeln für den Innenbereich oder den Außenbereich (§ 30 Abs. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Alle Fassungen dieses Plans
Der Plan wurde geändert oder ergänzt. Die aktuellste Fassung steht zuerst, jede hat ein eigenes Plangebiet und einen eigenen Stand.
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2. Änderung, aktuellste Fassung
BPlan Nr. 7, 2. Änderung und Ergänzung Wiek Zürkvitz
In Kraft seit 30.10.2018 rund 1,4 ha
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1. Änderung (diese Seite)
BPlan Nr. 7, 1. Änderung und Ergänzung Wiek Zürkvitz
In Kraft seit 25.09.2009 rund 670 m²
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Ursprüngliche Fassung
In Kraft seit 11.07.2005 rund 2,6 ha
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Im Verfahren: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 1,7 km entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.