Qualifizierter Bebauungsplan · In Kraft
BPlan Nr. 102 Schwerin, Landeshauptstadt Fokkerwerke Schweriner See
Der Bebauungsplan liegt in der Landeshauptstadt Schwerin (Ortsteil Werdervorstadt). Er ist seit dem 07.02.2020 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 3,0 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Landeshauptstadt Schwerin
Ortsteil Werdervorstadt - Kreisfreie Stadt
- Schwerin
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 07.02.2020
- Planart
- Qualifizierter Bebauungsplan
Nr. 102 - Fläche
- rund 3,0 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Er ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in seinem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Er setzt mindestens Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen fest. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
-
Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
-
Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
-
Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
-
Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
-
Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
-
BPlan Nr. 70.09 Schwerin, Landeshauptstadt Am Werder Ufer/Bornhövedstraße
Im Verfahren: Öffentliche Auslegung 400 m entfernt
-
BPlan Nr. 53.05 Schwerin, Landeshauptstadt Am Güstrower Tor
In Kraft seit 10.11.2006 450 m entfernt
-
Vorhabensbezogener BPlan Nr. XXVI/94 Schwerin, Landeshauptstadt Güstrower Tor/Heidensee
Nicht mehr gültig 450 m entfernt
-
BPlan Nr. 75.10 Schwerin, Landeshauptstadt An den Waisengärten
In Kraft seit 01.11.2013 700 m entfernt
-
Vorhabensbezogener BPlan Nr. XXVII/94 Schwerin, Landeshauptstadt Käthe Kollwitz-Straße
In Kraft seit 23.02.1997 700 m entfernt
-
BPlan Nr. 79.12 Schwerin, Landeshauptstadt Alte Brauerei an der Knaudtstraße
In Kraft seit 29.06.2018 800 m entfernt
-
BPlan Nr. 77.11 Schwerin, Landeshauptstadt 1. Änderung Alte Waisenstiftung
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 800 m entfernt 2 Fassungen
-
BPlan Nr. 107 Schwerin, Landeshauptstadt Speicherstraße/Lagerstraße
Im Verfahren: Öffentliche Auslegung 800 m entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.