Qualifizierter Bebauungsplan · Entwurf
BPlan Nr. 10.1, 4. Änderung Sassnitz, Stadt Stadthafen, Östlicher Teil
Der Bebauungsplan liegt in der Stadt Sassnitz im Landkreis Vorpommern-Rügen. Er wird gerade aufgestellt (letzter bekannter Schritt: Entwurf). Das Plangebiet umfasst rund 2.780 Quadratmeter.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 05.11.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 05.11.2026
- Lage
- Stadt Sassnitz
- Landkreis
- Vorpommern-Rügen
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- Im Verfahren: Entwurf
Aufstellung beschlossen am 09.04.2024 - Planart
- Qualifizierter Bebauungsplan
Nr. 10.1, 4. Änderung
Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB) - Fläche
- rund 2.780 m²
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
In der Regel noch nicht nach diesem Bebauungsplan. Die Gemeinde stellt ihn gerade auf, der letzte bekannte Schritt ist: Entwurf. Bis er in Kraft tritt, richtet sich die Bebauung nach dem bisher geltenden Recht. In bestimmten Fällen kann ein Vorhaben schon während der Aufstellung zugelassen werden (§ 33 BauGB).
Wann der Bebauungsplan in Kraft tritt und ob sich sein Inhalt bis dahin noch ändert, lässt sich vorab nicht sicher sagen.
Die Gemeinde stellt den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB auf.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Er setzt mindestens Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen fest. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Schon während der Aufstellung und später beim Bauen sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Jetzt: Grundlagen schaffen
Ein Lage- und Höhenplan zeigt Grenzen, Bestand und Gelände. Er dient als Plangrundlage und für erste Entwürfe. Lage- und Höhenplan
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Mit der Erschließung: Grundstücke bilden
Wir teilen die Flächen nach dem Plan in Baugrundstücke auf und bilden die neuen Flurstücke. Grundstücke teilen
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Für jedes Bauvorhaben: vom Lageplan bis zur Einmessung
Ist der Plan in Kraft, folgen Lageplan zum Bauantrag, Absteckung und nach Fertigstellung die Gebäudeeinmessung. Vermessung für Bauherren
Alle Fassungen dieses Plans
Der Plan wurde geändert oder ergänzt. Die aktuellste Fassung steht zuerst, jede hat ein eigenes Plangebiet und einen eigenen Stand.
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4. Änderung, aktuellste Fassung (diese Seite)
BPlan Nr. 10.1, 4. Änderung Sassnitz, Stadt Stadthafen, Östlicher Teil
Im Verfahren: Entwurf rund 2.780 m²
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3. Änderung
BPlan Nr. 10.1, 3. Änderung Sassnitz, Stadt Stadthafen, Östlicher Teil
In Kraft seit 27.06.2017 rund 7.340 m²
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2. Änderung
BPlan Nr. 10.1, 2. Änderung Sassnitz, Stadt Stadthafen, Östlicher Teil
In Kraft seit 29.10.2013 rund 4.480 m²
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1. Änderung
BPlan Nr. 10.1, 1. Änderung Sassnitz, Stadt Stadthafen, Östlicher Teil
In Kraft seit 12.03.2013 rund 1.250 m²
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Im Verfahren: Entwurf 100 m entfernt
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BPlan Nr. 2, 7. Änderung Sassnitz, Stadt Stadtzentrum
Als Satzung beschlossen 150 m entfernt 7 Fassungen
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BPlan Nr. 10.1 Sassnitz, Stadt Sondergebiet Stadthafen, Östlicher Teil
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BPlan Nr. 39 Sassnitz, Stadt Fährterrassen Trellborger Straße
In Kraft seit 31.03.2015 200 m entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 58 Sassnitz, Stadt Wohn- und Hotelanlage Waldmeisterstraße
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 550 m entfernt
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Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 05.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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