Örtliche Bauvorschrift · In Kraft
BPlan Nr. 14 Prohn Wohnen an der Alten Gärtnerei
Die Bauvorschrift liegt in der Gemeinde Prohn im Landkreis Vorpommern-Rügen. Sie ist seit dem 03.09.2022 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 5.830 Quadratmeter.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 05.11.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 05.11.2026
- Lage
- Prohn
- Landkreis
- Vorpommern-Rügen
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 03.09.2022
- Planart
- Örtliche Bauvorschrift
Nr. 14 - Fläche
- rund 5.830 m²
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Bauvorschrift ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine örtliche Bauvorschrift?
Die Gemeinde regelt damit nach der Landesbauordnung M-V zum Beispiel die Gestaltung von Gebäuden, Dächern oder Einfriedungen.
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Wohnhaus in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Alle Fassungen dieses Plans
Der Plan wurde geändert oder ergänzt. Die aktuellste Fassung steht zuerst, jede hat ein eigenes Plangebiet und einen eigenen Stand.
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Ursprüngliche Fassung, aktuellste Fassung (diese Seite)
BPlan Nr. 14 Prohn Wohnen an der Alten Gärtnerei
In Kraft seit 03.09.2022 rund 5.830 m²
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Ursprüngliche Fassung
BPlan Nr. 14 Prohn Wohnen an der Alten Gärtnerei
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss rund 5.920 m²
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 2 Prohn Senioren- und Wohnpark 7. Änderung
In Kraft seit 23.08.2019 300 m entfernt 6 Fassungen
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Innenbereichssatzung Prohn Driftweg 2. Änderung
In Kraft seit 21.05.1997 300 m entfernt 2 Fassungen
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BPlan Nr. 10 Prohn Wohngebiet am Sommerfelder Weg
In Kraft seit 11.05.2017 550 m entfernt
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BPlan Nr. 1 Prohn Wohngebiet Am Driftweg 4. Änderung
In Kraft seit 10.08.2000 600 m entfernt 5 Fassungen
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BPlan Nr. 15 Prohn Dorf- und Reitplatz Prohn
Im Verfahren: Frühzeitige Behördenbeteiligung 850 m entfernt
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BPlan Nr. 12 Prohn Wohngebiet am Mittelweg
In Kraft seit 01.08.2018 1,0 km entfernt
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BPlan Nr. 16 Prohn Regionale Schule Prohn
In Kraft seit 03.01.2024 1,1 km entfernt
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BPlan Nr. 13 Prohn Mittelweg, Feldstraße
In Kraft seit 31.12.2020 1,1 km entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 05.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.