Einfacher Bebauungsplan · Frühzeitige Behördenbeteiligung
BPlan Nr. 2 Postlow "Solarpark Görke"
Der Bebauungsplan liegt in der Gemeinde Postlow (Ortsteil Görke) im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Er wird gerade aufgestellt (letzter bekannter Schritt: Frühzeitige Behördenbeteiligung). Das Plangebiet umfasst rund 40,1 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 17.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 17.10.2026
- Lage
- Postlow
Ortsteil Görke - Landkreis
- Vorpommern-Greifswald
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- Im Verfahren: Frühzeitige Behördenbeteiligung
Aufstellung beschlossen am 17.05.2023 - Planart
- Einfacher Bebauungsplan
Nr. 2 - Fläche
- rund 40,1 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
In der Regel noch nicht nach diesem Bebauungsplan. Die Gemeinde stellt ihn gerade auf, der letzte bekannte Schritt ist: Frühzeitige Behördenbeteiligung. Bis er in Kraft tritt, richtet sich die Bebauung nach dem bisher geltenden Recht. In bestimmten Fällen kann ein Vorhaben schon während der Aufstellung zugelassen werden (§ 33 BauGB).
Wann der Bebauungsplan in Kraft tritt und ob sich sein Inhalt bis dahin noch ändert, lässt sich vorab nicht sicher sagen.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Er enthält nicht alle Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans. Soweit er nichts regelt, gelten die allgemeinen Regeln für den Innenbereich oder den Außenbereich (§ 30 Abs. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für eine Energieanlage in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Für die Flächensicherung: Flurstücke und Eigentum
Welche Flurstücke das Vorhaben berührt und wem sie gehören, ermitteln wir aus Liegenschaftskataster und Grundbuch. Vermessung für Wind- und Solarparks
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grenzen, Bestand und Gelände, für große Flächen auch als Geländemodell aus der Drohnenbefliegung.
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Für die Genehmigung: Lageplan
Ob Bauantrag oder Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz: Der Lageplan nach BauVorlVO M-V gehört dazu, bei Bedarf mit den Unterlagen für Baulasten, etwa für eine Zuwegung.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Fundamente, Zaun, Modulreihen, Kranstellflächen und Zuwegungen, auf Wunsch baubegleitend.
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Nach Fertigstellung: Einmessung und Bestand
Amtliche Einmessung, wo sie Pflicht ist, etwa bei Windenergieanlagen, dazu Bestandsplan und Kabeltrassen. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Innenbereichssatzung Postlow OT Görke
Im Verfahren: Behördenbeteiligung 600 m entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 3 Blesewitz "Solarpark Blesewitz"
Im Verfahren: Behördenbeteiligung 1,7 km entfernt Blesewitz
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BPlan Nr. 1-2013 Anklam, Hansestadt Photovoltaikanlage, Flugplatz
In Kraft seit 05.12.2013 2,4 km entfernt Hansestadt Anklam
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BPlan Nr. 1-2002 Anklam, Hansestadt An der Bergstraße
In Kraft seit 12.04.2006 2,4 km entfernt Hansestadt Anklam
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BPlan Nr. 1 Butzow Lückenbebauung Dorfstr. 2. Änderung
In Kraft seit 19.11.1999 2,5 km entfernt Butzow 2 Fassungen
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BPlan Nr. 2-2007 Anklam, Hansestadt Am Flugplatz
In Kraft seit 23.11.2023 2,6 km entfernt Hansestadt Anklam
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BPlan Nr. 1-2004 Anklam, Hansestadt Zur Pferdekoppel
In Kraft seit 25.01.2006 2,8 km entfernt Hansestadt Anklam
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BPlan Nr. 1. Änderung B 2-2007 Anklam, Hansestadt "Am Flugplatz"
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 2,8 km entfernt Hansestadt Anklam
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 17.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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