Bebauungsplan Penzlin, Stadt Wohngebiet an der Kälberkoppel Nr. 18

Der "Bebauungsplan Penzlin, Stadt Wohngebiet an der Kälberkoppel Nr. 18" liegt in der Stadt Penzlin und hat den Rechtsstand „Satzung“. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Stadt Penzlin
Fläche ca. 1,9 ha
Rechtsstand Satzung
In Kraft seit 12.04.2022
Planart Qualifizierter B-Plan
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