Bebauungsplan Peenemünde Wohn- und Sondergebiet zum Seglerhafen Nr. 3

Der "Bebauungsplan Peenemünde Wohn- und Sondergebiet zum Seglerhafen Nr. 3" liegt in der Gemeinde Peenemünde und ist seit dem 22.04.2008 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 3,8 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Peenemünde
Fläche ca. 3,8 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 22.04.2008
Planart Qualifizierter B-Plan
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