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Der "Bebauungsplan Neuenkirchen Gewerbegebiet Storchennest 1. Änderung Nr. 0" liegt in der Gemeinde Neuenkirchen und ist seit dem 25.09.2022 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,8 ha.
| Gemeinde | Neuenkirchen |
| Fläche | ca. 2,8 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 25.09.2022 |
| Planart | Bebauungsplan |
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