Qualifizierter Bebauungsplan · Außer Kraft
BPlan Nr. 20 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Ihlenfelder Straße
Der Bebauungsplan liegt in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er ist außer Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 63,8 Hektar.
Es gibt eine neuere Fassung: 2. Änderung, In Kraft seit 26.09.2012
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 12.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 12.10.2026
- Lage
- Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
- Landkreis
- Mecklenburgische Seenplatte
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- Außer Kraft
- Planart
- Qualifizierter Bebauungsplan
Nr. 20 - Fläche
- rund 63,8 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Nicht mehr nach diesem Bebauungsplan. Was auf den Flächen gebaut werden darf, richtet sich nach einem neueren Plan oder, wenn es keinen gibt, nach den allgemeinen Regeln des Baugesetzbuchs für den Innenbereich (§ 34 BauGB) oder den Außenbereich (§ 35 BauGB).
Verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Er setzt mindestens Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen fest. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Bevor Sie hier bauen oder kaufen, lohnt es sich, diese Punkte zu klären.
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Bebaubarkeit klären
Ein Lage- und Höhenplan zeigt Grenzen, Bestand und Gelände und hilft bei der Bauvoranfrage. Lage- und Höhenplan
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Grenzen prüfen
Wir sagen Ihnen, ob die Grenzen Ihres Grundstücks festgestellt sind, und prüfen vorhandene Grenzmarken vor Ort. Grenzen und Grundstücke
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Bauen
Für Ihr Vorhaben erstellen wir Lageplan und Absteckung und messen das fertige Gebäude ein. Vermessung für Bauherren
Alle Fassungen dieses Plans
Der Plan wurde geändert oder ergänzt. Die aktuellste Fassung steht zuerst, jede hat ein eigenes Plangebiet und einen eigenen Stand.
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2. Änderung, aktuellste Fassung
BPlan Nr. 20 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Ihlenfelder Straße, 2. Änderung
In Kraft seit 26.09.2012 rund 63,2 ha
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Ursprüngliche Fassung (diese Seite)
BPlan Nr. 20 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Ihlenfelder Straße
Außer Kraft rund 63,8 ha
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 20 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Ihlenfelder Straße, 1. vereinfachte Änderung
Außer Kraft unter 100 m entfernt
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BPlan Nr. 68 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Glocksiner Straße
Außer Kraft 400 m entfernt
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BPlan Nr. 68 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Glocksiner Straße, 1. vereinfachte Änderung
In Kraft seit 28.10.2001 400 m entfernt
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BPlan Nr. 19 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Gewerbegebiet Monckeshof
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 700 m entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 50 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Photovoltaikanlage Am Datzeberg
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 850 m entfernt
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BPlan Nr. 5 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Datzeberg Nordost, 2. vereinfachte Änderung
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 950 m entfernt
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BPlan Nr. 19.1 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Ehemaliges Reifenwerk
In Kraft seit 13.06.2001 950 m entfernt
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BPlan Nr. 19.1 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Ehemaliges Reifenwerk, 1. vereinfachte Änderung
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 950 m entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 12.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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