Qualifizierter Bebauungsplan · In Kraft
BPlan Nr. 20 Lübz, Stadt OT Riederfelde Gewerbegebiet Riederfelde
Der Bebauungsplan liegt in der Stadt Lübz (Ortsteil Riederfelde) im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Er ist seit dem 05.02.2016 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 1,5 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 05.11.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 05.11.2026
- Lage
- Stadt Lübz
Ortsteil Riederfelde - Landkreis
- Ludwigslust-Parchim
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 05.02.2016
- Planart
- Qualifizierter Bebauungsplan
Nr. 20 - Fläche
- rund 1,5 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Er ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in seinem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Er setzt mindestens Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen fest. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für einen Gewerbe- oder Industriebau in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Bestand, Grenzen und Höhen des Geländes, auf Wunsch als digitales Geländemodell. Lagepläne und Geländemodelle
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben, bei Bedarf mit den Unterlagen für Baulasten.
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Vor Baubeginn: Erdmassen und Absteckung
Wir berechnen Auf- und Abtrag und stecken Achsen, Trassen und Baugrube ab.
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Während des Baus: Kontrollmessungen
Baulagenetz, Bauwerksüberwachung sowie Setzungs- und Deformationsmessungen.
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Nach Fertigstellung: Einmessung und Bestand
Amtliche Einmessung neuer Gebäude nach § 28 GeoVermG M-V und Dokumentation des fertigen Bestands. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
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Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 05.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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